
AGB Maler Gysling – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Gysling GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (Malerarbeiten, Renovationen, digitales Marketing/Google Ads und weitere Services) der Gysling GmbH (nachfolgend „GmbH“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Offerten und Vertragsschluss
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte (E-Mail genügt) oder durch die Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande.
3. Leistungen und Mitwirkungspflicht
Die GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
Malerarbeiten: Der Kunde sorgt für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen.
Digital Services (Google Ads): Der Kunde stellt notwendige Zugänge und Informationen rechtzeitig bereit. Die GmbH schuldet den professionellen Einsatz, aber keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzgarantie).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF, zzgl. MwSt. (falls nicht anders deklariert).
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
Die GmbH ist berechtigt, für Materialkosten oder bei Projektstart Akontozahlungen (Vorauskasse) zu verlangen.
5. Termine und Verzug
Terminzusagen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin garantiert wurden.
Bei witterungsbedingten Verzögerungen (Malerarbeiten aussen) verschieben sich die Termine angemessen.
6. Gewährleistung und Mängel
Mängel bei Handwerksleistungen sind der GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu melden.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR) sowie, falls vereinbart, die einschlägigen SIA-Normen.
Die GmbH hat das Recht auf Nachbesserung.
7. Haftungsausschluss
Die GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden (z. B. Betriebsausfall) oder Datenverlust bei digitalen Dienstleistungen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Erstellte Inhalte (Grafiken für Ads, Texte, Fotos von Baustellen) bleiben Eigentum der GmbH, sofern die Nutzungsrechte nicht ausdrücklich übertragen wurden.
9. Datenschutz
Die GmbH verarbeitet personenbezogene Daten strikt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Daten werden nur zur Vertragserfüllung genutzt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der GmbH (Dietikon).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Gysling GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (Malerarbeiten, Renovationen, digitales Marketing/Google Ads und weitere Services) der Gysling GmbH (nachfolgend „GmbH“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Offerten und Vertragsschluss
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte (E-Mail genügt) oder durch die Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande.
3. Leistungen und Mitwirkungspflicht
Die GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
Malerarbeiten: Der Kunde sorgt für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen.
Digital Services (Google Ads): Der Kunde stellt notwendige Zugänge und Informationen rechtzeitig bereit. Die GmbH schuldet den professionellen Einsatz, aber keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzgarantie).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF, zzgl. MwSt. (falls nicht anders deklariert).
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
Die GmbH ist berechtigt, für Materialkosten oder bei Projektstart Akontozahlungen (Vorauskasse) zu verlangen.
5. Termine und Verzug
Terminzusagen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin garantiert wurden.
Bei witterungsbedingten Verzögerungen (Malerarbeiten aussen) verschieben sich die Termine angemessen.
6. Gewährleistung und Mängel
Mängel bei Handwerksleistungen sind der GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu melden.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR) sowie, falls vereinbart, die einschlägigen SIA-Normen.
Die GmbH hat das Recht auf Nachbesserung.
7. Haftungsausschluss
Die GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden (z. B. Betriebsausfall) oder Datenverlust bei digitalen Dienstleistungen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Erstellte Inhalte (Grafiken für Ads, Texte, Fotos von Baustellen) bleiben Eigentum der GmbH, sofern die Nutzungsrechte nicht ausdrücklich übertragen wurden.
9. Datenschutz
Die GmbH verarbeitet personenbezogene Daten strikt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Daten werden nur zur Vertragserfüllung genutzt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der GmbH (Dietikon).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Gysling GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (Malerarbeiten, Renovationen, digitales Marketing/Google Ads und weitere Services) der Gysling GmbH (nachfolgend „GmbH“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Offerten und Vertragsschluss
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte (E-Mail genügt) oder durch die Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande.
3. Leistungen und Mitwirkungspflicht
Die GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
Malerarbeiten: Der Kunde sorgt für freien Zugang zu den Arbeitsbereichen.
Digital Services (Google Ads): Der Kunde stellt notwendige Zugänge und Informationen rechtzeitig bereit. Die GmbH schuldet den professionellen Einsatz, aber keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzgarantie).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF, zzgl. MwSt. (falls nicht anders deklariert).
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
Die GmbH ist berechtigt, für Materialkosten oder bei Projektstart Akontozahlungen (Vorauskasse) zu verlangen.
5. Termine und Verzug
Terminzusagen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin garantiert wurden.
Bei witterungsbedingten Verzögerungen (Malerarbeiten aussen) verschieben sich die Termine angemessen.
6. Gewährleistung und Mängel
Mängel bei Handwerksleistungen sind der GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu melden.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR) sowie, falls vereinbart, die einschlägigen SIA-Normen.
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